StSLL17-2 Segelanweisungen

steirische Segellandesliga

Segelanweisung als pdf

Segelanweisungen für die 2. Regatta der Steirischen Segellandesliga 2017

 1. Regeln

1.1. Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020“ festgelegt sind.

1.2. Es gelten die in Anhang B dieser Segelanweisung beschriebenen Regeln zur Handhabung der Boote.

1.3. Es gelangt Addendum Q gemäß Anhang Q zur Anwendung.

2. Mitteilungen für die Teilnehmer

Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt, die sich im, oder am Clubhaus befinden.

3. Änderungen der Segelanweisungen

 Änderungen der Segelanweisungen werden spätestens 60 Minuten vor dem Ankündigungssignal der Wettfahrt bekannt gegeben, ab der sie gelten.

4. Signale

4.1. Signale an Land werden am offiziellen Flaggenmast gesetzt.

4.2. Wenn die Flagge AP an Land gesetzt wird, erfolgt das nächste Ankündigungssignal frühestens 15 Minuten nach Niederholen von AP an Land. Dies ändert Wettfahrtsignal AP.

4.3. Wird Flagge Y an Land gesetzt, gilt Regel 40 während der gesamten Zeit auf dem Wasser, ausgenommen um kurze Änderungen an der Kleidung vorzunehmen. Das ändert die Präambel zu Teil 4.

4.4. Wird auf dem Startschiff Flagge W gesetzt, ist die Verwendung des Gennakers untersagt.

5. Zeitplan

5.1. Trainingsmöglichkeiten

Alle Teilnehmer haben am Freitag die Möglichkeit auf den Regattabooten zu trainieren. Die Trainingszeiten werden vorab nach Anmeldung vor Ort beim Check-In an die Teilnehmer vergeben. Die Wettfahrtleitung kann die Trainingszeiten z.B. aufgrund der herrschenden Wetterbedingungen verkürzen oder verschieben, wobei die Reihenfolge der Trainingszeiten bestehen bleiben kann. Änderungen werden vor Ort bekannt gegeben.

5.2. Pairing-Listen

Die Einteilung/Ziehung der Gruppen und Boote wird am Freitag um 14:00 Uhr ausgelost. Die Reihenfolge und Anzahl der Wettfahrten erfolgt gemäß der Pairing-Liste. Die Pairing-Liste wird vor der Auslosung veröffentlicht. Sie kann bei einem Nichtantreten von Mannschaften oder Ausfall von Booten von der Wettfahrtleitung geändert werden.

5.3. Ausfall von Booten

Wenn die Wettfahrtleitung ein Boot nicht innerhalb einer angemessenen Zeit freigeben kann, kann die Wettfahrtleitung die Wettfahrt auch ohne dieses Boot starten. Die Wettfahrtleitung entscheidet über das weitere Vorgehen.

5.4. Briefing

Das erste Briefing findet am Samstag um 09:00 Uhr statt. Es gibt täglich ein Briefing, das 45 Minuten vor dem geplanten ersten Startsignal stattfindet. Das Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt ist Samstag um 10:00 Uhr. Die weiteren Wettfahrten werden direkt im Anschluss mit Boot und Crewwechsel gemäß der Pairing- Liste auf dem Wasser oder am Wechselsteg durchgeführt. Die Zeit für das erste Ankündigungssignal am zweiten Wettfahrttag ist 09.00 Uhr. Die letzte Möglichkeit für ein Ankündigungssignal ist Sonntag um 15:00 Uhr.

6. Klassenflagge

Als Klassenflagge wird die Abbildung der Fahne des Bundeslandes Steiermark gezeigt.

7. Wettfahrtgebiet

Das Wettfahrtgebiet ist der Grundlsee.

8. Bahn

8.1. Anhang A zeigt die Bahn einschließlich der Reihenfolge, in der die Bahnmarken abzusegeln sind und die Seite, auf der sie zu passieren sind.

8.2. Regel 32 ist ersetzt durch: „Nach dem Startsignal kann die Wettfahrtleitung eine Wettfahrt abkürzen oder abbrechen wegen jeglichen Grundes, nachdem der Chief Umpire die Entscheidung bestätigt hat“.

9. Bahnmarken

9.1. Die Bahnmarken 1, 2a und 2b sind rote, zylinderförmige Bojen, sie können aus technischen Gründen kurzfristig geändert werden.

9.2. Die Start- und Zielbahnmarken sind ein Boot der Wettfahrtleitung und rote, zylinderförmige Bojen (Änderung aus technischen Gründen kurzfristig möglich)

10. Start

10.1. Die Startlinie wird gebildet durch einen Mast mit oranger Flagge auf dem Startboot und einer roten Boje.

10.2. Sechs Minuten vor dem geplanten Startsignal wird die Flight-Nummer am Startboot angezeigt und die orange Flagge gesetzt.

Zeit Bedeutung

6 Min. Flagge Orange keine zeitlich genaue Einhaltung.

3 min Setzen der Klassenflagge mit einem Schallsignal.

2 min. Vorbereitungssignal Setzen Flagge „P“ mit einem Schallsignal

1 min. Streichen Flagge „P“ mit einem Schallsignal

Startsignal Streichen der Klassenflagge mit einem Schallsignal

10.3. Regel 26 ist wie folgt geändert

Boote, die später als 3 Minuten nach ihrem Startsignal starten, werden ohne Verhandlung als DNS gewertet. (Änderung WR A4)

11. Ziel

Die Ziellinie wird gebildet durch einen Mast mit oranger Flagge auf dem Boot der Wettfahrtleitung und einer orangefarbenen Boje (Änderungen möglich).

12. Strafsystem Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung

Dies ändert Punkt 11 der Ausschreibung.

12.1. Es wird ein Direct Judging System gemäß Addendum Q, wie in Anhang Q dargestellt, angewendet.

12.2. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind gemäß WRS 70.5(b) endgültig. Eine Berufung gegen eine solche Entscheidung ist nicht zulässig.

12.3. Ungeachtet der Vorschriften in Anhang Q (Addendum Q) behält das Schiedsgericht sich die Möglichkeit vor, Anträge auf Wiedergutmachung im Sinne der Regel 62.1(a), (b) und (d) stellen zu können, wenn es für die Fairness des Wettbewerbs von unabdingbarer Notwendigkeit ist.

13. Zeitlimits

13.1. Die Sollzeit (Target-Time) für das erste Schiff beträgt 15 Minuten. Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert WRS 62.1(a).

13.2. Das Zeitlimit für das erste Boot beträgt 25 Minuten.

13.3. Boote, die nicht innerhalb von Siegerzeit plus 50 % durchs Ziel gehen, werden ohne Verhandlung als ‘nicht durchs Ziel gegangen (DNF)’ gewertet. Das ändert WRS 35, A4 und A5.

14. Wertungen

14.1. Zur Gültigkeit einer Regatta müssen mindestens 3 gültige Wettfahrten pro Team in der Wertung sein.

14.2. Das Low-Point-System gem. WRS Anhang A kommt zur Anwendung.

14.3. Die Möglichkeit eines Streichresultats entfällt.

14.4. Bei Punktgleichheit gilt zunächst WR A8.1. Bleibt auch dann noch Gleichstand, wird dieser durch den direkten Vergleich zwischen den betreffenden Teilnehmern gelöst. Bleibt auch dann noch Gleichstand wird dieser durch den letzten direkten Vergleich zwischen den betreffenden Teilnehmern gelöst. Dies ändert WR A 8. Dieses System der Punktgleichheit wird auch auf das Ergebnis in der Endtabelle angewendet.

15. Code of Conduct

15.1. Die Anwesenheit des Skippers ist bei folgenden Gelegenheiten verpflichtend: • Erstes Briefing • Briefing am Freitag, Samstag und Sonntag • Siegerehrung • Allfällige Medientermine.

15.2. Die Teilnehmer haben allen sinnvollen Anweisungen von Offiziellen Folge zu leisten, die zur Verfügung gestellten Materialien mit Sorgfalt zu benutzen und vor unnötigem Schaden zu bewahren.

16. Ersetzen der Ausrüstung

16.1. Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung darf ausschließlich durch das Bootsmanagement vorgenommen werden.

16.2. Vor dem Ankündigungssignal, innerhalb von zwei Minuten nach dem Zieldurchgang oder innerhalb von fünf Minuten nach der Übernahme eines Schiffes – was auch immer später ist – kann eine Mannschaft die Flagge „GRÜN/WEISS“ setzen, um einen Schaden oder ein Gebrechen an ihrem Schiff, ihren Segeln oder eine Verletzung eines Mannschaftsmitglieds zu signalisieren und eine Startverschiebung zu verlangen. Sie hat so bald wie möglich ins Lee des Startschiffes zu kommen und dort zu bleiben, außer das Bootsmanagement entscheidet anderweitig.

16.3. Die Regattaleitung entscheidet über zugestandene Reparaturzeiten, Änderungen des Programms oder lässt Flights ohne das betreffende Boot starten.

16.4. Jedes Team, das einen Schaden am Boot oder an den Segeln hatte, muss ein Schadensprotokoll beim Scoring ausfüllen, sobald es an Land zurückgekehrt ist.

17. Crewwechsel

17.1. Jedes Team muss sich rechtzeitig am Wechsel-Steg bereithalten. Letzter Zeitpunkt ist 5 min nach dem vorhergegangenen Start.

17.2. Nach Zieldurchgang erfolgt der Wechsel mit eingeholter Fock und stehendem Großsegel. Den Anweisungen des Fahrers des Shuttleboots ist Folge zu leisten.

18. Offizielle Boote

Offizielle Boote sind wie folgt gekennzeichnet: • Schiedsrichterboote: „JURY“ • Presseboote: „Presse“

19. Elektronische Geräte

19.1. Ein Team darf während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkinformationen empfangen, die nicht allen Teams zur Verfügung stehen. Geräte zum Empfang von GPS-Daten sowie digitale und analoge Kompasse sowie Uhren sind erlaubt.

20. Team-Boote und Coach-Boote

Team-Boote und Coach-Boote sind nicht zugelassen.

21. Werbung

21.1. Werbung an den Booten durch die Teilnehmer ist auf die Flagge am Heckkorb beschränkt und muss Anhang C entsprechen.

21.2. Werbung auf der Kleidung der Teilnehmer und auf ihrer persönlichen Ausrüstung steht den Teilnehmern offen.

Anhang A – Darstellung der Bahn
StSLL 2017-2 Bahndarstellung
StSLL 2017-2 Bahndarstellung
Anhang B – Regeln zur Handhabung der Boote

B1 Allgemeine Unterschiede in den Booten trotz aller Maßnahmen zur Angleichung sind kein Grund für eine Wiedergutmachung, dies ändert WR62.

B2 Verbotene Maßnahmen (Ausnahmen nur im Notfall oder auf Anweisung durch Wettfahrtleitung bzw. Bahnschiedsrichter)

B2.1 Das Segeln in einer Weise, die einen ernsthaften Schaden oder Verletzung verursachen könnte. (Siehe auch WR 14)

B2.2 Jegliche Veränderungen und Anbringung von Zusatzteilen, soweit diese nicht übergeben wurden.

B2.3 Der Gebrauch der Ausrüstung anders als für den eigentlichen Bestimmungszweck.

B2.4 Der Austausch von Ausrüstungsgegenständen. Ausnahme: Schäden. Hier darf der Austausch ausschließlich durch das Bootsmanagement vorgenommen werden.

B2.5 Verlagerung der Ausrüstung vom normalen Stauplatz, außer wenn sie wie vorgesehen verwendet wird.

B2.6 Beschriften von Segeln, Perforieren von Segeln oder das Anbringen von zusätzlichen Windfäden in den Segeln.

B2.7 Beschriftung des Bootsrumpfes einschließlich Cockpit.

B3 Übergabe der Boote

B3.1 Die Übergabe eines Bootes an das nächste Team darf nur in Anwesenheit eines Bootsmanagers oder auf dem Wasser oder am Wechselsteg wie vorher vereinbart erfolgen.

B3.2 Von den Teams erkannte Mängel oder Schäden sind einem Bootsmanager sofort anzuzeigen.

B4 Weitere Regeln

B4.1 Mannschaftsposition

(a) Die Crew darf den Oberkörper incl Gesäß unter Zuhilfenahme der Ausreitgurte nach Aussenbord verlagern.  

(b) Beim Wenden oder Halsen darf die Crew sich nicht am stehenden Gut oberhalb der Spannschlösser festhalten, um das Manöver zu unterstützen.

B4.2 Bugspriet

Der Bugspriet muss gänzlich eingezogen sein, außer wenn der Gennaker gesetzt wird, gesetzt ist oder geborgen wird und muss bei der ersten vernünftigerweise möglichen Gelegenheit nach dem Bergen des Gennakers eingeholt werden. Auf keinen Fall darf der Bugspriet gesetzt werden, bevor der Bug nicht eine gedachte Linie > 90° zum wahren Wind an der Bahnmarke 1 passiert hat.

B4.3 Wanten und Vorstag Wanten und Vorstag dürfen während der ganzen Zeit auf dem Wasser nicht verstellt werden.

B4.4 Schwert

Die Position des Schwertes darf verändert werden.

Anhang Q – ADDENDUM Q

Diese Segelanweisungen ändern die Definition Richtiger Kurs und die Regeln 20, 28.2, 44, 60, 61, 62, 63, 64.1, 65, 66, 70 und 78.3. Q1 ÄNDERUNGEN DER WETTFAHRTREGELN SEGELN Weitere Änderungen sind in Q2, Q3, Q4 und Q5.

Q1.1 Änderungen der Definitionen und der Regeln von Teil 2 und Teil 4

(a) Ergänze zur Definition Richtiger Kurs: „Ein Boot, das eine Strafdrehung ausführt oder manövriert, um eine Strafdrehung auszuführen, segelt nicht einen Richtigen Kurs“.

(b) Wenn Regel 20 gilt, sind die folgenden Armzeichen zusätzlich zu den Zurufen notwendig:

(1) Für „Raum zum Wenden“: wiederholtes und deutliches Zeigen nach Luv; und

(2) Für „Wenden Sie“: wiederholtes und deutliches Zeigen auf das andere Boot und nach Luv.

Q1.2 Änderungen zu den Regeln bezüglich Proteste, Anträge auf Wiedergutmachung, Strafen und Entlastung

(a) Der erste Satz von Regel 44.1 wird ersetzt durch: „Ein Boot kann eine Ein-Drehung-Strafe annehmen, wenn es während einer Wettfahrt möglicherweise eine Regel von Teil 2 (ausgenommen Regel 14, wenn es Schaden oder eine Verletzung verursacht hat) oder Regel 31 oder Regel 42 verletzt hat.“

(b) Regel 60.1 wird ersetzt durch „Ein Boot kann gegen ein anderes Boot protestieren oder Wiedergutmachung beantragen, wenn es sich gemäß Q2.1 und Q2.4 verhält.“

(c) Der dritte Satz der Regel 61.1(a) und die gesamte Regel 61.1(a)(2) sind gestrichen.

(d) Regeln 62.1(a), (b) und (d) sind gestrichen.

(e) Regel 64.1(a) ist geändert so, dass die Bahnschiedsrichter ein Schiff ohne Verhandlung entlasten können und diese Regel hat Vorrang gegenüber jeder anderen Regel in diesem Addendum, die ihr entgegensteht.

(f) Regeln P1 bis P4 gelten nicht.

Q2 PROTESTE UND ANTRÄGE AUF WIEDERGUTMACHUNG VON BOOTEN

Q2.1 Ein Boot kann während einer Wettfahrt gegen ein anderes Boot protestieren wegen eines Verstoßes gegen eine Regel aus Teil 2 (ausgenommen Regel 14) oder gegen Regel 31 oder 42; allerdings kann ein Boot nur wegen eine Verstoßes gegen eine Regel aus Teil 2 protestieren, wenn sie in den Vorfall verwickelt war. Um zu protestieren, muss es „Protest“ rufen und deutlich sichtbar eine rote Flagge zeigen. Beides muss bei der ersten zumutbaren Gelegenheit geschehen. Es muss die Flagge herunternehmen bevor oder bei der ersten zumutbaren Gelegenheit, nachdem das in dem Vorfall betroffene Boot eine freiwillige Strafe angenommen hat oder nach der Entscheidung durch einen der Bahnschiedsrichter.

Q2.2 Ein Boot, das wie in Q2.1 vorgesehen protestiert, hat kein Recht auf eine Protestverhandlung. Ein Boot, das in den Vorfall verwickelt war, kann einen Regelverstoß durch Annahme einer EinDrehung- Strafe gemäß Regel 44.2 anerkennen. Wenn ein Boot, gegen das protestiert wurde, keine Strafe freiwillig annimmt, wird der Bahnschiedsrichter entscheiden, ob ein Boot zu bestrafen ist oder nicht und diese Entscheidung gemäß Q3.1 anzeigen.

Q2.3 Nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes oder nach Ablauf der Frist gemäß SI 13.3 – was auch immer früher ist – setzt die Wettfahrtleitung Flagge B mit einem langen Schallsignal. Diese Flagge wird nach zwei Minuten mit einem Schallsignal gestrichen.

Q2.4 Ein Boot, das beabsichtigt

(a) gegen ein anderes Boot nach einer anderen Regel, als der Anweisung Q3.2 oder Q4.2(a) oder den in Q2.1 genannten Regeln zu protestieren, oder,

(b) gegen ein Boot nach Regel 14 zu protestieren, wenn die Berührung Schaden oder Verletzung verursacht hat, oder

(c) Wiedergutmachung zu beantragen muss dies der Wettfahrtleitung, vor oder während Flagge B gesetzt ist, mitteilen. Dasselbe Zeitlimit gilt für Proteste nach Q5.4 und Q5.5. Das Schiedsgericht kann diese Frist verlängern, wenn dafür gute Gründe vorliegen.

Q2.5 Die Wettfahrtleitung informiert unverzüglich das Schiedsgericht über jeden Protest oder jeden Antrag auf Wiedergutmachung, der nach Q2.4 einging.

Q3 SIGNALE DER SCHIEDSRICHTER UND STRAFEN DURCH DIE SCHIEDSRICHTER

Q3.1 Ein Schiedsrichter signalisiert eine Entscheidung wie folgt:

(a) Eine grün-weiße Flagge zusammen mit einem langen Schallsignal bedeutet „keine Strafe“.

(b) Eine rote Flagge zusammen mit einem langen Schallsignal bedeutet: „Eine Strafe wird gegeben oder bleibt bestehen“. Der Bahnschiedsrichter wird durch Zuruf oder deutliches Zeigen jedes von der Strafe betroffene Boot identifizieren.

(c) Eine schwarze Flagge zusammen mit einem langen Schallsignal bedeutet: „Ein Boot ist disqualifiziert“. Der Bahnschiedsrichter wird durch Zuruf oder deutliches Zeigen das betroffene Boot identifizieren.

Q3.2

(a) Ein Boot, das nach Q3.1(b) bestraft wurde, muss eine Ein-Drehung-Strafe gemäß Regel 44.2 annehmen.

(b) Ein Boot, das nach Q3.1(c) disqualifiziert wurde, muss sofort die Regattabahn verlassen.

Q4 STRAFEN UND PROTESTE; DIE VON SCHIEDSRICHTERN INITIERT WURDEN; RUNDEN UND PASSIEREN VON BAHNMARKEN

Q4.1 Wenn ein Boot

(a) Regel 31 verletzt und keine Strafe annimmt,

(b) Regel 42 verletzt,

(c) Einen Vorteil erlangt trotz Annahme eine Strafe,

(d) Willentlich eine Regel verletzt,

(e) Einen Verstoß gegen das sportlich faire Verhalten begeht,

(f) Nicht Q3.2 entspricht oder keine Strafe annimmt, wenn dies von einem Schiedsrichter gefordert wurde, kann ein Schiedsrichter es bestrafen ohne einen Protest von einem anderen Boot. Der Schiedsrichter kann eine oder mehrere Ein-Drehung-Strafen gemäß Regel 44.2 verhängen, jede signalisiert gemäß Q3.1(b) oder es disqualifizieren gemäß Q3.1(c) oder über den Vorfall einen Bericht an das Schiedsgericht weitergeben, das diesen Vorfall weiter behandeln kann. Wenn ein Boot dafür bestraft wird, dass es nach Q4.1(f) keine Strafe angenommen hat oder sie korrekt ausgeführt hat, so ist die ursprüngliche Strafe aufgehoben.

Q4.2

(a) Ein Boot, das eine Bahnmarke auf der falschen Seite liegen lässt, muss seinen Fehler wie in Regel 28.2 gefordert korrigieren, bevor es die nächste Bahnmarke passiert oder rundet oder durchs Ziel geht.

(b) Wenn ein Boot Q4.2(a) verletzt und seinen Fehler nicht korrigiert, bevor sie die nächste Bahnmarke passiert oder rundet oder durchs Ziel geht, kann es ein Schiedsrichter nach Q3.1(c) bestrafen. Q4.3 Ein Schiedsrichter, der entscheidet, dass auf Grund eigener Beobachtung oder auf Grund eines Berichts aus beliebiger Quelle, ein Boot gegen eine andere Regel, als Q3.2 oder Q4.2(a) oder die in Q2.1 genannten Regeln verstoßen hat, kann das Schiedsgericht informieren, um gemäß Regel 60.3 zu handeln. Wenn kein Schaden oder keine Verletzung vorliegen, wird er jedoch das Schiedsgericht nicht wegen eines Verstoßes gegen Regel 14 informieren.

Q5 PROTESTE; WIEDERGUTMACHUNG UND WIEDERAUFNAHME; BERUFUNGEN; WEITERE SCHRITTE

Q5.1 Keinerlei Schritte gegen die Handlungen und Unterlassungen von Schiedsrichtern sind zulässig.

Q5.2 Ein Boot kann keine Berufung wegen einer behaupteten fehlerhaften Handlung, Unterlassung oder Entscheidung der Schiedsrichter oder des Schiedsgerichts stellen. In Regel 66 ist der dritte Satz geändert in „Eine Partei einer Verhandlung kann nicht eine Wiederaufnahme beantragen“.

Q5.3

(a) Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung bedürfen nicht der Schriftform.

(b) Das Schiedsgericht kann den Sachverhalt aufnehmen und die Verhandlung in jeder Art führen, die es als angebracht findet und kann die Entscheidung mündlich bekannt geben.

(c) Wenn das Schiedsgericht entscheidet, dass ein Regelverstoß keine Auswirkungen auf das Ergebnis einer Wettfahrt hat, kann es eine Strafe zuerkennen durch die Vergabe von Strafpunkten, von halben Strafpunkten oder durch jegliche andere Entscheidung, die es als am fairsten erachtet – was auch sein kann, keine Strafe zuzuweisen.

Q5.4 Die Wettfahrtleitung darf nicht gegen ein Boot protestieren, außer auf Grund eines Berichts gemäß Regel 43.1(c) oder 78.3.

Q5.5 Das Schiedsgericht kann gegen ein Boot nach Regel 60.3 protestieren. Es wird aber nicht wegen eines Verstoßes gegen die Segelanweisungen Q3.2 und Q4.2(a), oder eine der in Q2.1 aufgeführte Regeln oder Regel 14, außer im Falle eines Schadens oder einer Verletzung, protestieren.

StSLL Änderung der Meldefristen

Regattatraining des Steirischen Segelverbandes 2017 Izola auf Seascape

Um die Steirische Segellandesliga für die zweite Regatta vom 29.09. bis 01.10.2017 am Grundlsee einfacher organisieren zu können, hat der Vorstand beschlossen, die Meldefristen gegenüber der Ausschreibung zu ändern (StSLL-Ausschreibung_2017_V02_Aenderungen).

Als Meldefristen gelten:

Ende der Meldefrist für die maximal 12 möglichen Teams für die Mitglieder des steirischen Segelverbands entsprechend dem Mitglieder-Schlüssel:
15. August 2017
Ende der Meldefrist für maximal zusätzlich 3 mögliche Teams für steirische Segelvereine, die nicht Mitglied im Steirischen Segelverband sind:
15 August 2017
Ende der Nachmeldefrist, sofern weniger als 12 Teams zur ersten Meldefrist gemeldet wurden
31. August 2017

Erste Regatta der 2. Steirischen Segellandesliga erfolgreich beendet

2. Steirische Segellandesliga am Waldschachersee

Auch in ihrem zweiten Veranstaltungsjahr waren alle Teilnehmer an der ersten Regatta der Steirischen Segellandesliga am Waldschachersee sehr begeistert.
Nach einer Trainingsmöglichkeit Freitag Nachmittag erfolgte die Skipperbesprechung am Samstag 06.05. vor den Toren des WRC, der uns dankenswerter Weise sein Revier zur Verfügung gestellt hat. Die späte Terminfixierung hat leider dazu beigetragen, dass nur sieben Crews aus drei Mitgliedsvereinen angetreten sind. Aus diesem Grund wurden Fleets mit je zwei Wettfahrten mit vier und drei Booten gefahren und die Wertung entsprechend angepasst.
Die Boote der Segelbundesliga, die dankenswerter Weise von Schöchl heuer auch für die Landesligen zur Verfügung gestellt werden, waren niegelnagelneu und in ausgezeichneten Zustand und erfreuten Segler wie Zuseher hinsichtlich Auge, Drehfreudigkeit und durch rasches Anspringen bei jeder Bö.

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StSLL 1. Regatta 1. Wettfahrttag

Steirische Segellandesliga 2017 1. Regatta Waldschachersee

Nach dem Training Freitag nachmittag trafen alle Crews pünktlich um 0830 im Clubgelände des WRC zur Schiffsführerbesprechung ein. Wettfahrtleiter Klaus Vrecer stellte sein Team sowie Schiedsrichter Laurent Kolly vor und wies in die Segelanweisungen ein.

Der Waldschachersee zeigte sich von seiner besten Seite: ab rund 1000 stand ein konstanter Ostwind auf, der mit einer Drehung auf Süd zehn Wettfahrten mit bis zu 13 kn bis zum Abend ermöglichte. Bei köstlich gegrilltem und ein paar Elektrolyten konnten die Platzierungen noch in guter Laune analysiert werden.

 
Gesamt-Zwischenergebnis
Fleet 1
 
Fleet 2
 
Fleet 3
 
Fleet 4
 
Fleet 5
 
Fleet 6
 
Flee 7
 
Fleet 8
 
Fleet 9
 
Fleet 10
 
WF1
WF2
WF1
WF2
WF1
WF2
WF1
WF2
WF1
WF2
WF1
WF2
WF1
WF2
WF1
WF2
WF1
WF2
WF1
WF2
Michaelis
5,66
1
1
1.33
1
1.33
Kotnig
10,66
1.33
4
1
1.33
3
Strobl
10,66
2
2
2.66
2
2
Lernpeiss
13,98
3.99
3.99
2
3
1
Gruber
15,98
4
1.33
3.99
2.66
4
Entschitz
16,31
3
2.66
4
3.99
2.66
Schriebl
16,65
2.66
3
3
4
3.99

Ausschreibung zur Steirischen Segellandesliga 2017

Steirische-Segellandesliga StSLL

Allgemeines

StSLL-Ausschreibung_2017.pdf

StSLL-Ausschreibung_2017_V02_Aenderungen

Die Steirische Segellandesliga, im weiteren kurz StSLL ist eine Regattaserie für Teams der Mitgliedsvereine des Steirischen Segelverbandes, im weiteren kurz StSV.

Der Veranstalter und Ausrichter ist der StSV.

Die Durchführung erfolgt durch den Steirischen Segelverband mit seinen Mitgliedsvereinen.

Das Ziel der StSLL liegt in der Schaffung einer Vereinsmeisterschaft auf Landesebene, die teilnehmende Teams auf die Segelbundesliga vorbereitet, den Vereinsmeisterschaftsgedanken im sportlichen Sinne stärkt und auch die gesellschaftliche Brücke zwischen den sportlich ambitionierten Regattaseglern aller steirischen Segelvereine schlägt.

Zur Stärkung des steirischen Segelsportes werden auch steirische Segel- und Sportvereine mit Segelsektion zur Teilnahme eingeladen, mit dem Ziel sie von der StSLL im Speziellen und der Mitgliedschaft beim StSV zu begeistern.

Regatten der StSLL 2017

Für 2017 sind zwei Regatten im Rahmen der StSLL geplant

Ort/Revier
Waldschacherteich / WRC Waldschach
Grundlsee / Steirischer Yachtclub Grundlsee
Datum
05.-07.05.2017
29.09.-01.10.2017

Teilnahmeberichtigung, Team- und Crewnennung

Teilnahmeberechtigt sind Crews, die aus den zu nennenden Teams der Mitgliedsvereine des StSV, für die Regatten der StSLL genannt werden.

Segelvereine und Sportvereine mit einer Segelsektion, die ihren Hauptsitz in der Steiermark haben und nicht Mitglied im StSV sind, dürfen einmalig ein Team und daraus Crews für eine StSLL nennen. Der StSV möchte damit gezielt einen Anreiz schaffen, alle steirischen Segler anzusprechen und diese Vereine als neue Mitglieder für den StSV zu gewinnen.

Die Teammitglieder eines Vereines können aus seinen zum Zeitpunkt des Stichtages bestehenden Mitgliedern gestellt werden; als Stichtag gilt der 01.01.2017. 

Bei jeder Regatta der StSLL dürfen 12 Crews antreten. Jedes Team darf Crews zu den Regatten der StSLL nennen. Die Anzahl der maximal nennbaren Crews ist direkt proportional zur Anzahl der von ihrem Verein beim StSV genannten Mitglieder. Jedes Team eines Mitgliedsvereins des StSV ist berechtigt, mindestens eine Crew zu stellen. Die Reihenfolge der zu vergebenden 12 Crewplätze ist:

  1. Teams von Mitgliedsvereinen des StSV entsprechend der genannten Mitglieder: ganzzahliger Anteil, aber mindestens eine Crew
  2. Teams von Vereinen, die nicht Mitglied im StSV sind: jeweils eine Crew in der Reihenfolge der Anmeldung
  3. Werden weniger als die zwölf möglichen Crews in 1. und 2. verteilt, erhalten die Teams der Mitgliedsvereine entsprechend ihrer Restmitglieder weitere Crewplätze, bis alle 12 Crewplätze zugeteilt sind.

Jeder Verein darf für sein Team folgende Anzahl an Teammitglieder melden: TM = 4 x CR + 8

mit: TM … Teammitglieder; CR … Anzahl der Crews

Vereine gemäß Absatz (2) dürfen ein Team mit 9 Mitgliedern und daraus eine Crew nennen.

Die Teilnahme eines aus mehreren Mitgliedsvereinen gemischtes Team ist nicht möglich;

Teamnennung: Stichtag für die Nennung der Teammitglieder ist drei Wochen vor der ersten Regatta der Steirischen Segellandesliga 2017.
Änderung: Teamnennung für die 2. Regatta am Grundlsee bis 15.08.2017 (Nachnennung für frei gebliebene Meldeplätze bis 31.08.2017)

Crewnennung: Stichtag für die Nennung der Anzahl der Crews ist sieben Tage vor dem Start zur ersten Wettfahrt entsprechend der Ausschreibung der Regatta.

Für jede Crew dürfen aus den Teams maximal die Anzahl der für das Regattaboot zugelassene Personen vermehrt um zwei gemeldet werden. Das mischen von Mitgliedern unterschiedlicher Crews in einer Regatta ist nicht gestattet; Stichtag für die Nennung der Crewmitglieder ist drei Tage vor der betreffenden Regatta.

Die Teilnahme an der Steirischen Segellandesliga 2017 ist mit dem Zahlungseingang des Nenngeldes von € 450,- je Crew und Regatta auf dem Konto des Steirischen Segelverbandes gültig; Stichtag ist Zahlungseingang am Stichtag der Nennung der Crews (Sieben Tage vor Regattastart).

Im Nenngeld enthalten ist die Teilnahme an der betreffenden Regatta der StSLL, das Startgeld, die Bootscharter für die Regatta sowie ein Segleressen während der Regattatage.

Nennung

Die Team- und Crewnennung ist ausschließlich durch den Präsidenten des nennenden Vereines an das Präsidium des StSV möglich (z.B.: per Post oder per mail an stsll@stsv.at).

Regeln

Die einzelnen Regatten unterliegen den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln 2017 bis 2020 der ISAF festgelegt sind. Änderungen zu einzelnen Regeln der Wettfahrtregeln Segeln können in den Segelanweisungen festgelegt werden.

Werbung

Werbung der Teams ist beschränkt auf Bekleidung der für den Verein startenden Crew und des Teams.

Boote, Segel und Ausrüstung

Die Regattaboote und Segel werden den Teams zur Verfügung gestellt. Die erste Regatta wird auf Sunbeam 22.1 der Firma Schöchl gesegelt, für die zweite Regatta ist das Boot noch offen (Sunbeam 22.1 oder Seascape 18 wahrscheinlich).

Während der Regatta bzw. den Wettfahrten dürfen keine Änderungen an den Booten vorgenommen werden. Es dürfen keine zusätzlichen Beschläge oder Ausrüstungsgegenstände angebracht werden. Details dazu regeln die Segelanweisungen. 

Segelanweisungen

Die Segelanweisungen werden für die gesamte Serie erstellt. Der durchführende Verein kann ergänzende Segelanweisungen bis spätestens Mittwoch vor der Regatta erstellen. Beide Dokumente werden auf der Homepage des StSV (www.stsv.at) veröffentlicht.

Regattaformat

Alle Regatten der Steirischen Segellandesliga werden im Fleet Race Format gesegelt.

Die Segellandesliga wird auf vier bis sechs baugleichen Booten durchgeführt. Die Einteilung der Gruppen erfolgt per Los am ersten Wettfahrttag vor Beginn der Wettfahrten im Rahmen der Begrüßung bzw. der Steuermannsbesprechung. Die Teams wechseln fliegend zwischen den Wettfahrten.

Das Ankündigungssignal zur ersten Wettfahrt des ersten Wettfahrttages ist für 09:00 Uhr vorgesehen. Es erfolgt kein Ankündigungssignal am letzten Wettfahrttag nach 15:00 Uhr.

Zeitplan

Das Regattabüro öffnet um 08:00 Uhr des ersten Wettfahrttages und um 0830 jedes weiteren Regattatages.

Wertung

Eine Regatta ist gültig im Sinne der Segellandesliga, sofern jede Crew mindestens drei gültige Wettfahrten bestritten hat.

Die Wertung einer Crew in einer Regatta ist die Summe seiner Einzelwertungen nach dem Low-Point System der Wettfahrtregeln ohne Streicher.

Die Gesamtwertung erfolgt durch Summe der Punkte aus dem Low-Point-System aller Regatten. An einer oder mehreren Regatten nicht teilnehmende Crews werden für diese Regatten mit DNC gewertet.

 

Preise

Es wird der Titel „Meister der Steirischen Segellandesliga“ vergeben.

Haftung, Bilder und Daten

Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte haben das Recht, an Bord der Regattaboote Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme zu montieren und zu betreiben.

Die Teams oder einzelne Crewmitglieder können aufgefordert werden, an Pressekonferenzen teilzunehmen und Interviews zu geben.

Haftung:

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden – welcher Art und Ursache auch immer – zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind. Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen. 

Aufnahmen in Bild und Ton:

Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer – auch künftigen – Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.

Minderjährige:

Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich – spezifisch dafür – bevollmächtigte Personen abzugeben. 

Sonstiges:

Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegeldes oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben. Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden. Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht. 

Kaution

Jedes Team hinterlegt vor der Regatta eine Kaution in Höhe EUR 500,- (in Worten: Fünfhundert Euro) auf dem Konto des Steirischen Segelverbandes – die Überweisungsbestätigung gilt als Nachweis.

Der Veranstalter entscheidet im Fall eines Schadens, ob zur Behebung die Kaution herangezogen wird. Die Selbstbeteiligung des Teams beschränkt sich pro Schadensfall auf die Höhe der Kaution, sofern der Schaden nicht mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Treten innerhalb einer Regatta bei einem Team mehrere Schadensfälle auf, so kann dieser pro Schadensfall mit jeweils der Höhe der Kaution an der Behebung beteiligt werden. Sind die Kosten zur Behebung eines Schadens niedriger als die Höhe der Kaution, so erhält das Team den verbleibenden Betrag aus seiner Kaution zurück.

Erste Steirische Segellandesliga 2016: Ergebnisse und Rückblick

(Beitrag von www.styc.at)

Der Steirische Yachtclub Grundlsee war vom 17. bis 18. September Gastgeber bei der ersten Steirischen Segellandesliga. Gesegelt wurde auf Seascape 18 am Grundlsee, im wohl schönsten Segelrevier der Steiermark. Startberechtigt waren alle Clubs im steirischen Segelverband.

Das Format der Landesliga orientiert sich an der Segelbundesliga, die seit zwei Jahren ausgetragen wird. Auf vier baugleichen Schiffen (Seacape 18) segelten die 12 Crews in unterschiedlicher Zusammensetzung gegeneinander. Da der Kurs direkt vor dem Yachtclub gesetzt war, konnten die Segler und Zuschauer das Geschehen aus nächster Nähe verfolgen. Insgesamt 9 Wettfahrten in drei Flights konnten ausgetragen werden, so dass jede Crew 3 Wettfahrten absolviert hatte.

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Die Siegercrew vom NCA

Schon am ersten Tag zeichnete sich ab, dass der Titel dieser Probeveranstaltung wohl an einen der beiden großen Clubs gehen wird, entweder an den Gastgeber StYC oder den NCA.

Die Spannung blieb auch am zweiten Tag bis zur letzten Wettfahrt aufrecht, und in dieser hatte es Viktoria Kontig und Team, NCA in der Hand, die Entscheidung herbeizuführen.20160917_105627

Nur ein Sieg in dieser Wettfahrt konnte ihr den Titel sichern, und diese Chance ließ sie sich nicht nehmen. Punktegleich am zweiten Platz  Präsident des StYC Michael Hampel mit Hans Unterdechler und Franz Kalhs. Am dritten Platz Maria Muhr und Crew (NCA), die mit einem Punkteminimum von 2 Punkten (zwei Siege in WF 1 und WF2)  in die dritte und entscheidende Wettfahrt ging, dort aber auf gleich drei unschlagbare StYC-Crews traf.

manchmal auch kein Wind
manchmal auch kein Wind

Leichtwind zeichnete die gesamten zwei Tage der Regatta aus, dazwischen auch Flaute, aber die Wettfahrten selbst konnten im großen und ganzen bei regulärem Leichtwind gesegelt werden.
Dass man für bestimmte Windstriche am richtigen Ort zur richtigen Zeit sein muss, hat sich wieder einmal, nicht zuletzt am Grundlsee, bestätigt.

Die Gesamtwertung (PDF) kann hier heruntergeladen werden: sll-16_wertung_b

Weitere Bilder vom Event finden Sie hier unter  www.stc.at von der Segellandesliga.

im Ausseer Regionalfernsehen ist bis zum 29.9. ein Beitrag über die Segellandesliga zu sehen (www.arf.at)

StSLL 2016 – erste österreichische Segellandesliga

erste Steirische Segellandesliga 2016 - Foto Ulrike Freiberger

Die Steiermark startet als erstes Bundesland nach dem Erfolg der Österreichischen Segelbundesliga mit der Austragung einer SegelLANDESliga.
2016 wird es zum Start nur eine Regatta geben, die am Grundlsee ein ausgezeichnetes Revier in der Paarung Segelinfrastuktur und Ambiente darstellt.
Die Rahmenbedingungen:
17.-18.09.2016 Regatta auf Einheitsklasse Seascape 18 (oder ähnlich)
16.06.2016 nachmittags Trainingsmöglichkeit
12 Teams aus den Mitgliedsvereinen des StSV kämpfen in wechselnden Paarungen auf vier Booten um den steirischen Segellandesmeister 2016.
Nennberechtigt sind die Mitgliedsvereine des StSV. Jeder Mitgliedsverein stellt aus seinen Mitgliedern entsprechend seiner Stimmenstärke im StSV seine Teams.
Die Nennfrist endete am 19.08.2016. Bis dahin frei bleibende Teams wurden dann unter den verbleibenden Mitgliedsvereinen entsprechend Ausschreibung vergeben.

Endgültiger Nennstand nach Ablauf der Nennfrist:

Club
Teams mögl.
Teams genannt
Schiffsführer
StYC
2
2 +1
Zakarias/Kalhs J./Hampel
ANC
1
 
 
YCT
1
1 +1
Schlapschi/Wernitznigg
CYC
2
2 +1
NN/NN/NN
YCA
2
 
 
NCA
3
3 +1
Michaelis/Strobl/Kotnig/Muhr
WRC
1
 
 

StSLL Steirische Segellandesliga 2016 – Ausschreibung

Ausschreibung Steirische Segellandesliga 2016

Allgemeines

Die Steirische Segellandesliga ist eine Regattaserie für Teams der Mitgliedsvereine des Steirischen Segelverbandes. Der Veranstalter und Ausrichter ist der Steirische Segelverband. Die Durchführung erfolgt durch den Steirischen Segelverband mit seinen Mitgliedsvereinen. Das Ziel der Steirischen Segellandesliga liegt in der Schaffung einer Vereinsmeisterschaft auf Landesebene, die teilnehmende Teams auf die Segelbundesliga vorbereitet, den Vereinsmeisterschaftsgedanken im sportlichen Sinne stärkt und auch die gesellschaftliche Brücke zwischen den sportlich ambitionierten Regattaseglern aller steirischen Segelvereine schlägt.

Regatten der Steirischen Segellandesliga

Für 2016 ist eine Regatta im Rahmen der Steirischen Segellandesliga geplant Ort/Reviert: Grundlsee / Steirischer Yachtclub Grundlsee Zeit: 17.-18.09.2016 Format: Fleet Race Teilnahmeberichtigung Teilnahmeberechtigt sind Teams, die aus Mitgliedern der Mitgliedsvereine des Steirischen Segelverbandes stammen; als Stichtag gilt das Datum der Ausschreibung zur Steirischen Segellandesliga. Je Mitgliedsverein dürfen entsprechend ihrer beim StSV genannten Mitglieder Teams genannt werden:

Mitgliedsverein Nennbare Teams Restmitglieder
StYC 2 30
ANC 1 -51
YCT 1 25
CYC 2 -45
YCA 2 5
NCA 3 20
WRC 1 16
Summe
12
 

Nehmen von einzelnen Mitgliedsvereinen des Steirischen Segelverbandes weniger als für sie zulässige Anzahl an Teams an der Segellandesliga teil, rücken die Teams entsprechend der Mitgliedsvereinsrestmitglieder nach. Die Mitgliedsvereine des StSV sind alleine berechtigt Teams aus ihren Mitgliedern entsprechend der ihnen zustehenden Anzahl zu melden. Die Teilnahme eines aus mehreren Mitgliedsvereinen gemischtes Team ist nicht möglich. Die Teilnahme an der Steirischen Segellandesliga 2016 ist mit dem Zahlungseingang des Nenngeldes von € 450,- je Team (ein Team besteht aus drei Crewmitgliedern) auf dem Konto des Steirischen Segelverbandes gültig. Im Nenngeld enthalten ist die Teilnahme an der Steirischen Segellandesliga, das Startgeld, die Bootscharter für die Regatta am Grundlsee vom 17. – 18.09.2016, das am 16.09.2016 stattfindende Training sowie Jause und Getränke während der Regattatage.

Nennung und Nennfrist

Die Teamnennung ist ausschließlich über rojo @ aqua-sailing.at möglich. Die Nennfrist für die jedem Mitgliedsverein des StSV gemäß obiger Tabelle zustehenden Teams endet am 19.08.2016. Werden bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle 12 möglichen Teams genannt, darf der Mitgliedsverein mit den meisten Reststimmen ein weiteres Team innerhalb von drei weiteren Tagen nennen. Dieses Nachnennrecht wird bis zum Auffüllen auf die maximale Teamanzahl von zwölf weitergeführt.

Regeln

Die einzelnen Regatten unterliegen den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln der ISAF festgelegt sind, mit Ausnahme der Klassenregeln, sofern diese nicht ausdrücklich in den Segelanweisungen erwähnt werden. Änderungen zu einzelnen Regeln der Wettfahrtregeln Segeln können in den Segelanweisungen festgelegt werden.

Werbung

Werbung der Teams ist beschränkt auf Bekleidung der für den Teilnehmer startenden Crew und des Teams.

Boote, Segel und Ausrüstung

Die Regattaboote und Segel werden den Teams zur Verfügung gestellt. Die heurige Regatta wird aller voraussicht nach auf Seascape 18 gesegelt – Änderungen vorbehalten. Während der Regatta bzw. den Wettfahrten dürfen keine Änderungen an den Booten vorgenommen werden. Es dürfen keine zusätzlichen Beschläge oder Ausrüstungsgegenstände angebracht werden. Details dazu regeln die Segelanweisungen.

Segelanweisungen

Die Segelanweisungen werden für die gesamte Serie (2016 nur eine Regatta) erstellt. Die ergänzenden Segelanweisungen des durchführenden Vereins werden spätestens am Montag vor der Regatta erstellt. Beide Dokumente werden auf der Website des StSV (www.stsv.at) veröffentlicht.

Regattaformat

Alle Regatten der Steirischen Segellandesliga werden im Fleet Race Format gesegelt. Die Segellandesliga wird auf vier baugleichen Seascape 18 oder gleichwertig durchgeführt. Die Einteilung der Gruppen erfolgt per Los am ersten Wettfahrttag vor Beginn der Wettfahrten im Rahmen der Begrüßung bzw. der Steuermannsbesprechung. Die Teams wechseln fliegend zwischen den Wettfahrten. Das Ankündigungssignal zur ersten Wettfahrt des ersten Wettfahrttages ist für 0900 vorgesehen. Es erfolgt kein Ankündigungssignal am letzten Wettfahrttag nach 1500.

Zeitplan

Das Regattabüro öffnet um 1400 des Trainingstages und um 0830 jedes Regattatages. Am 16.09.2016 ab 1400 gibt es Trainingsmöglichkeiten auf den Landesligabooten. Die Einteilung der Teams erfolgt nach Trainingsanmeldung und einem darauf basierenden festen Ablaufplan. Die Anmeldung zum Training erfolgt mit der Anmeldung des Teams zur Segellandesliga. Die Zuteilung der Trainingszeiten erfolgt durch den StSV nach bestem Wissen und Gewissen – auf Wetterbedingungen kann nicht Rücksicht genommen werden. Das Training soll nach dem Prinzip des fair use und sportlich-freundschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen.

Strafsystem, Proteste

WRS Addendum Q (Regeln für Umpired-Fleet-Racing) kommt zur Anwendung. Die entsprechende Version von Addendum Q wird in den Segelanweisungen zur Gänze bekannt gemacht. Dies ändert die Definition Richtiger Kurs und die Regeln 20, 28.2, 44, 60, 61, 62, 63, 64.1, 65, 66, 70 und 78.3.

Wertung

Eine Regatta (2016 nur eine Regatta) ist gültig im Sinne der Segellandesliga, sofern jedes Team mindestens drei gültige Wettfahrten bestritten hat. Die Wertung eines Teams in einer Regatta ist die Summe seiner Einzelwertungen nach dem Low-Point System der Wettfahrtregeln ohne Streicher.

Preise

Es wird der Titel „Meister der Steirischen Segellandesliga“ vergeben.

Haftung, Bilder und Daten

Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte haben das Recht, an Bord der Regattaboote Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme zu montieren und zu betreiben. Die Teams oder einzelne Crewmitglieder können aufgefordert werden, an Pressekonferenzen teilzunehmen und Interviews zu geben.

Haftung: Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden – welcher Art und Ursache auch immer – zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind. Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.

Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer – auch künftigen – Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.

Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich – spezifisch dafür – bevollmächtigte Personen abzugeben.

Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegeldes oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben. Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden. Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht.

Kaution

Jedes Team hinterlegt vor der Regatta eine Kaution in Höhe EUR 500,- (in Worten: Fünfhundert Euro) auf dem Konto des Steirischen Segelverbandes – die Überweisungsbestätigung gilt als Nachweis. Der Veranstalter entscheidet im Fall eines Schadens, ob zur Behebung die Kaution herangezogen wird. Die Selbstbeteiligung des Teams beschränkt sich pro Schadensfall auf die Höhe der Kaution, sofern der Schaden nicht mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Treten innerhalb einer Regatta bei einem Team mehrere Schadensfälle auf, so kann dieser pro Schadensfall mit jeweils der Höhe der Kaution an der Behebung beteiligt werden. Sind die Kosten zur Behebung eines Schadens niedriger als die Höhe der Kaution, so erhält das Team den verbleibenden Betrag aus seiner Kaution zurück.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. Juli 2016 um 18:23 Uhr