StSLL 2016 – erste österreichische Segellandesliga

erste Steirische Segellandesliga 2016 - Foto Ulrike Freiberger

Die Steiermark startet als erstes Bundesland nach dem Erfolg der Österreichischen Segelbundesliga mit der Austragung einer SegelLANDESliga.
2016 wird es zum Start nur eine Regatta geben, die am Grundlsee ein ausgezeichnetes Revier in der Paarung Segelinfrastuktur und Ambiente darstellt.
Die Rahmenbedingungen:
17.-18.09.2016 Regatta auf Einheitsklasse Seascape 18 (oder ähnlich)
16.06.2016 nachmittags Trainingsmöglichkeit
12 Teams aus den Mitgliedsvereinen des StSV kämpfen in wechselnden Paarungen auf vier Booten um den steirischen Segellandesmeister 2016.
Nennberechtigt sind die Mitgliedsvereine des StSV. Jeder Mitgliedsverein stellt aus seinen Mitgliedern entsprechend seiner Stimmenstärke im StSV seine Teams.
Die Nennfrist endete am 19.08.2016. Bis dahin frei bleibende Teams wurden dann unter den verbleibenden Mitgliedsvereinen entsprechend Ausschreibung vergeben.

Endgültiger Nennstand nach Ablauf der Nennfrist:

Club
Teams mögl.
Teams genannt
Schiffsführer
StYC
2
2 +1
Zakarias/Kalhs J./Hampel
ANC
1
 
 
YCT
1
1 +1
Schlapschi/Wernitznigg
CYC
2
2 +1
NN/NN/NN
YCA
2
 
 
NCA
3
3 +1
Michaelis/Strobl/Kotnig/Muhr
WRC
1
 
 

StSLL Steirische Segellandesliga 2016 – Ausschreibung

Ausschreibung Steirische Segellandesliga 2016

Allgemeines

Die Steirische Segellandesliga ist eine Regattaserie für Teams der Mitgliedsvereine des Steirischen Segelverbandes. Der Veranstalter und Ausrichter ist der Steirische Segelverband. Die Durchführung erfolgt durch den Steirischen Segelverband mit seinen Mitgliedsvereinen. Das Ziel der Steirischen Segellandesliga liegt in der Schaffung einer Vereinsmeisterschaft auf Landesebene, die teilnehmende Teams auf die Segelbundesliga vorbereitet, den Vereinsmeisterschaftsgedanken im sportlichen Sinne stärkt und auch die gesellschaftliche Brücke zwischen den sportlich ambitionierten Regattaseglern aller steirischen Segelvereine schlägt.

Regatten der Steirischen Segellandesliga

Für 2016 ist eine Regatta im Rahmen der Steirischen Segellandesliga geplant Ort/Reviert: Grundlsee / Steirischer Yachtclub Grundlsee Zeit: 17.-18.09.2016 Format: Fleet Race Teilnahmeberichtigung Teilnahmeberechtigt sind Teams, die aus Mitgliedern der Mitgliedsvereine des Steirischen Segelverbandes stammen; als Stichtag gilt das Datum der Ausschreibung zur Steirischen Segellandesliga. Je Mitgliedsverein dürfen entsprechend ihrer beim StSV genannten Mitglieder Teams genannt werden:

Mitgliedsverein Nennbare Teams Restmitglieder
StYC 2 30
ANC 1 -51
YCT 1 25
CYC 2 -45
YCA 2 5
NCA 3 20
WRC 1 16
Summe
12
 

Nehmen von einzelnen Mitgliedsvereinen des Steirischen Segelverbandes weniger als für sie zulässige Anzahl an Teams an der Segellandesliga teil, rücken die Teams entsprechend der Mitgliedsvereinsrestmitglieder nach. Die Mitgliedsvereine des StSV sind alleine berechtigt Teams aus ihren Mitgliedern entsprechend der ihnen zustehenden Anzahl zu melden. Die Teilnahme eines aus mehreren Mitgliedsvereinen gemischtes Team ist nicht möglich. Die Teilnahme an der Steirischen Segellandesliga 2016 ist mit dem Zahlungseingang des Nenngeldes von € 450,- je Team (ein Team besteht aus drei Crewmitgliedern) auf dem Konto des Steirischen Segelverbandes gültig. Im Nenngeld enthalten ist die Teilnahme an der Steirischen Segellandesliga, das Startgeld, die Bootscharter für die Regatta am Grundlsee vom 17. – 18.09.2016, das am 16.09.2016 stattfindende Training sowie Jause und Getränke während der Regattatage.

Nennung und Nennfrist

Die Teamnennung ist ausschließlich über rojo @ aqua-sailing.at möglich. Die Nennfrist für die jedem Mitgliedsverein des StSV gemäß obiger Tabelle zustehenden Teams endet am 19.08.2016. Werden bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle 12 möglichen Teams genannt, darf der Mitgliedsverein mit den meisten Reststimmen ein weiteres Team innerhalb von drei weiteren Tagen nennen. Dieses Nachnennrecht wird bis zum Auffüllen auf die maximale Teamanzahl von zwölf weitergeführt.

Regeln

Die einzelnen Regatten unterliegen den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln der ISAF festgelegt sind, mit Ausnahme der Klassenregeln, sofern diese nicht ausdrücklich in den Segelanweisungen erwähnt werden. Änderungen zu einzelnen Regeln der Wettfahrtregeln Segeln können in den Segelanweisungen festgelegt werden.

Werbung

Werbung der Teams ist beschränkt auf Bekleidung der für den Teilnehmer startenden Crew und des Teams.

Boote, Segel und Ausrüstung

Die Regattaboote und Segel werden den Teams zur Verfügung gestellt. Die heurige Regatta wird aller voraussicht nach auf Seascape 18 gesegelt – Änderungen vorbehalten. Während der Regatta bzw. den Wettfahrten dürfen keine Änderungen an den Booten vorgenommen werden. Es dürfen keine zusätzlichen Beschläge oder Ausrüstungsgegenstände angebracht werden. Details dazu regeln die Segelanweisungen.

Segelanweisungen

Die Segelanweisungen werden für die gesamte Serie (2016 nur eine Regatta) erstellt. Die ergänzenden Segelanweisungen des durchführenden Vereins werden spätestens am Montag vor der Regatta erstellt. Beide Dokumente werden auf der Website des StSV (www.stsv.at) veröffentlicht.

Regattaformat

Alle Regatten der Steirischen Segellandesliga werden im Fleet Race Format gesegelt. Die Segellandesliga wird auf vier baugleichen Seascape 18 oder gleichwertig durchgeführt. Die Einteilung der Gruppen erfolgt per Los am ersten Wettfahrttag vor Beginn der Wettfahrten im Rahmen der Begrüßung bzw. der Steuermannsbesprechung. Die Teams wechseln fliegend zwischen den Wettfahrten. Das Ankündigungssignal zur ersten Wettfahrt des ersten Wettfahrttages ist für 0900 vorgesehen. Es erfolgt kein Ankündigungssignal am letzten Wettfahrttag nach 1500.

Zeitplan

Das Regattabüro öffnet um 1400 des Trainingstages und um 0830 jedes Regattatages. Am 16.09.2016 ab 1400 gibt es Trainingsmöglichkeiten auf den Landesligabooten. Die Einteilung der Teams erfolgt nach Trainingsanmeldung und einem darauf basierenden festen Ablaufplan. Die Anmeldung zum Training erfolgt mit der Anmeldung des Teams zur Segellandesliga. Die Zuteilung der Trainingszeiten erfolgt durch den StSV nach bestem Wissen und Gewissen – auf Wetterbedingungen kann nicht Rücksicht genommen werden. Das Training soll nach dem Prinzip des fair use und sportlich-freundschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen.

Strafsystem, Proteste

WRS Addendum Q (Regeln für Umpired-Fleet-Racing) kommt zur Anwendung. Die entsprechende Version von Addendum Q wird in den Segelanweisungen zur Gänze bekannt gemacht. Dies ändert die Definition Richtiger Kurs und die Regeln 20, 28.2, 44, 60, 61, 62, 63, 64.1, 65, 66, 70 und 78.3.

Wertung

Eine Regatta (2016 nur eine Regatta) ist gültig im Sinne der Segellandesliga, sofern jedes Team mindestens drei gültige Wettfahrten bestritten hat. Die Wertung eines Teams in einer Regatta ist die Summe seiner Einzelwertungen nach dem Low-Point System der Wettfahrtregeln ohne Streicher.

Preise

Es wird der Titel „Meister der Steirischen Segellandesliga“ vergeben.

Haftung, Bilder und Daten

Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte haben das Recht, an Bord der Regattaboote Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme zu montieren und zu betreiben. Die Teams oder einzelne Crewmitglieder können aufgefordert werden, an Pressekonferenzen teilzunehmen und Interviews zu geben.

Haftung: Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden – welcher Art und Ursache auch immer – zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind. Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.

Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer – auch künftigen – Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.

Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich – spezifisch dafür – bevollmächtigte Personen abzugeben.

Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegeldes oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben. Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden. Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht.

Kaution

Jedes Team hinterlegt vor der Regatta eine Kaution in Höhe EUR 500,- (in Worten: Fünfhundert Euro) auf dem Konto des Steirischen Segelverbandes – die Überweisungsbestätigung gilt als Nachweis. Der Veranstalter entscheidet im Fall eines Schadens, ob zur Behebung die Kaution herangezogen wird. Die Selbstbeteiligung des Teams beschränkt sich pro Schadensfall auf die Höhe der Kaution, sofern der Schaden nicht mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Treten innerhalb einer Regatta bei einem Team mehrere Schadensfälle auf, so kann dieser pro Schadensfall mit jeweils der Höhe der Kaution an der Behebung beteiligt werden. Sind die Kosten zur Behebung eines Schadens niedriger als die Höhe der Kaution, so erhält das Team den verbleibenden Betrag aus seiner Kaution zurück.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. Juli 2016 um 18:23 Uhr

GPC 2016 – 1 Waldschacherteich

GPC 2016

Zwei schöne Regattatage wurden am Samstag, 9. und Sonntag 10. April 2016 am Waldschacher Teich bestritten. Unter der bewährten Wettfahrtleitung von Klaus Vrecer (NCA) starteten fünf Optimisten (alle NCA) und sechs Laser (YCA und 5x NCA) in die heimische Regattasaison.

Der Green Panther Cup, der heuer bereits zum 18. mal ausgetragen wird, findet trationeller Weise auf drei verschiedenen Steirischen Segelrevieren statt. Den Saisonauftakt macht dabei, wie schon im Vorjahr, der Waldschacher Teich, wo wir bei Horst Zacharski zu Gast sind. „GPC 2016 – 1 Waldschacherteich“ weiterlesen