Allgemeines
StSLL-Ausschreibung_2017.pdf
StSLL-Ausschreibung_2017_V02_Aenderungen
Die Steirische Segellandesliga, im weiteren kurz StSLL ist eine Regattaserie für Teams der Mitgliedsvereine des Steirischen Segelverbandes, im weiteren kurz StSV.
Der Veranstalter und Ausrichter ist der StSV.
Die Durchführung erfolgt durch den Steirischen Segelverband mit seinen Mitgliedsvereinen.
Das Ziel der StSLL liegt in der Schaffung einer Vereinsmeisterschaft auf Landesebene, die teilnehmende Teams auf die Segelbundesliga vorbereitet, den Vereinsmeisterschaftsgedanken im sportlichen Sinne stärkt und auch die gesellschaftliche Brücke zwischen den sportlich ambitionierten Regattaseglern aller steirischen Segelvereine schlägt.
Zur Stärkung des steirischen Segelsportes werden auch steirische Segel- und Sportvereine mit Segelsektion zur Teilnahme eingeladen, mit dem Ziel sie von der StSLL im Speziellen und der Mitgliedschaft beim StSV zu begeistern.
Regatten der StSLL 2017
Für 2017 sind zwei Regatten im Rahmen der StSLL geplant
Ort/Revier |
Waldschacherteich / WRC Waldschach |
Grundlsee / Steirischer Yachtclub Grundlsee |
Datum |
05.-07.05.2017 |
29.09.-01.10.2017 |
Teilnahmeberichtigung, Team- und Crewnennung
Teilnahmeberechtigt sind Crews, die aus den zu nennenden Teams der Mitgliedsvereine des StSV, für die Regatten der StSLL genannt werden.
Segelvereine und Sportvereine mit einer Segelsektion, die ihren Hauptsitz in der Steiermark haben und nicht Mitglied im StSV sind, dürfen einmalig ein Team und daraus Crews für eine StSLL nennen. Der StSV möchte damit gezielt einen Anreiz schaffen, alle steirischen Segler anzusprechen und diese Vereine als neue Mitglieder für den StSV zu gewinnen.
Die Teammitglieder eines Vereines können aus seinen zum Zeitpunkt des Stichtages bestehenden Mitgliedern gestellt werden; als Stichtag gilt der 01.01.2017.
Bei jeder Regatta der StSLL dürfen 12 Crews antreten. Jedes Team darf Crews zu den Regatten der StSLL nennen. Die Anzahl der maximal nennbaren Crews ist direkt proportional zur Anzahl der von ihrem Verein beim StSV genannten Mitglieder. Jedes Team eines Mitgliedsvereins des StSV ist berechtigt, mindestens eine Crew zu stellen. Die Reihenfolge der zu vergebenden 12 Crewplätze ist:
- Teams von Mitgliedsvereinen des StSV entsprechend der genannten Mitglieder: ganzzahliger Anteil, aber mindestens eine Crew
- Teams von Vereinen, die nicht Mitglied im StSV sind: jeweils eine Crew in der Reihenfolge der Anmeldung
- Werden weniger als die zwölf möglichen Crews in 1. und 2. verteilt, erhalten die Teams der Mitgliedsvereine entsprechend ihrer Restmitglieder weitere Crewplätze, bis alle 12 Crewplätze zugeteilt sind.
Jeder Verein darf für sein Team folgende Anzahl an Teammitglieder melden: TM = 4 x CR + 8
mit: TM … Teammitglieder; CR … Anzahl der Crews
Vereine gemäß Absatz (2) dürfen ein Team mit 9 Mitgliedern und daraus eine Crew nennen.
Die Teilnahme eines aus mehreren Mitgliedsvereinen gemischtes Team ist nicht möglich;
Teamnennung: Stichtag für die Nennung der Teammitglieder ist drei Wochen vor der ersten Regatta der Steirischen Segellandesliga 2017.
Änderung: Teamnennung für die 2. Regatta am Grundlsee bis 15.08.2017 (Nachnennung für frei gebliebene Meldeplätze bis 31.08.2017)
Crewnennung: Stichtag für die Nennung der Anzahl der Crews ist sieben Tage vor dem Start zur ersten Wettfahrt entsprechend der Ausschreibung der Regatta.
Für jede Crew dürfen aus den Teams maximal die Anzahl der für das Regattaboot zugelassene Personen vermehrt um zwei gemeldet werden. Das mischen von Mitgliedern unterschiedlicher Crews in einer Regatta ist nicht gestattet; Stichtag für die Nennung der Crewmitglieder ist drei Tage vor der betreffenden Regatta.
Die Teilnahme an der Steirischen Segellandesliga 2017 ist mit dem Zahlungseingang des Nenngeldes von € 450,- je Crew und Regatta auf dem Konto des Steirischen Segelverbandes gültig; Stichtag ist Zahlungseingang am Stichtag der Nennung der Crews (Sieben Tage vor Regattastart).
Im Nenngeld enthalten ist die Teilnahme an der betreffenden Regatta der StSLL, das Startgeld, die Bootscharter für die Regatta sowie ein Segleressen während der Regattatage.
Nennung
Die Team- und Crewnennung ist ausschließlich durch den Präsidenten des nennenden Vereines an das Präsidium des StSV möglich (z.B.: per Post oder per mail an stsll@stsv.at).
Regeln
Die einzelnen Regatten unterliegen den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln 2017 bis 2020 der ISAF festgelegt sind. Änderungen zu einzelnen Regeln der Wettfahrtregeln Segeln können in den Segelanweisungen festgelegt werden.
Werbung
Werbung der Teams ist beschränkt auf Bekleidung der für den Verein startenden Crew und des Teams.
Boote, Segel und Ausrüstung
Die Regattaboote und Segel werden den Teams zur Verfügung gestellt. Die erste Regatta wird auf Sunbeam 22.1 der Firma Schöchl gesegelt, für die zweite Regatta ist das Boot noch offen (Sunbeam 22.1 oder Seascape 18 wahrscheinlich).
Während der Regatta bzw. den Wettfahrten dürfen keine Änderungen an den Booten vorgenommen werden. Es dürfen keine zusätzlichen Beschläge oder Ausrüstungsgegenstände angebracht werden. Details dazu regeln die Segelanweisungen.
Segelanweisungen
Die Segelanweisungen werden für die gesamte Serie erstellt. Der durchführende Verein kann ergänzende Segelanweisungen bis spätestens Mittwoch vor der Regatta erstellen. Beide Dokumente werden auf der Homepage des StSV (www.stsv.at) veröffentlicht.
Regattaformat
Alle Regatten der Steirischen Segellandesliga werden im Fleet Race Format gesegelt.
Die Segellandesliga wird auf vier bis sechs baugleichen Booten durchgeführt. Die Einteilung der Gruppen erfolgt per Los am ersten Wettfahrttag vor Beginn der Wettfahrten im Rahmen der Begrüßung bzw. der Steuermannsbesprechung. Die Teams wechseln fliegend zwischen den Wettfahrten.
Das Ankündigungssignal zur ersten Wettfahrt des ersten Wettfahrttages ist für 09:00 Uhr vorgesehen. Es erfolgt kein Ankündigungssignal am letzten Wettfahrttag nach 15:00 Uhr.
Zeitplan
Das Regattabüro öffnet um 08:00 Uhr des ersten Wettfahrttages und um 0830 jedes weiteren Regattatages.
Wertung
Eine Regatta ist gültig im Sinne der Segellandesliga, sofern jede Crew mindestens drei gültige Wettfahrten bestritten hat.
Die Wertung einer Crew in einer Regatta ist die Summe seiner Einzelwertungen nach dem Low-Point System der Wettfahrtregeln ohne Streicher.
Die Gesamtwertung erfolgt durch Summe der Punkte aus dem Low-Point-System aller Regatten. An einer oder mehreren Regatten nicht teilnehmende Crews werden für diese Regatten mit DNC gewertet.
Preise
Es wird der Titel „Meister der Steirischen Segellandesliga“ vergeben.
Haftung, Bilder und Daten
Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte haben das Recht, an Bord der Regattaboote Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme zu montieren und zu betreiben.
Die Teams oder einzelne Crewmitglieder können aufgefordert werden, an Pressekonferenzen teilzunehmen und Interviews zu geben.
Haftung:
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden – welcher Art und Ursache auch immer – zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind. Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
Aufnahmen in Bild und Ton:
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer – auch künftigen – Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Minderjährige:
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich – spezifisch dafür – bevollmächtigte Personen abzugeben.
Sonstiges:
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegeldes oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben. Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden. Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Kaution
Jedes Team hinterlegt vor der Regatta eine Kaution in Höhe EUR 500,- (in Worten: Fünfhundert Euro) auf dem Konto des Steirischen Segelverbandes – die Überweisungsbestätigung gilt als Nachweis.
Der Veranstalter entscheidet im Fall eines Schadens, ob zur Behebung die Kaution herangezogen wird. Die Selbstbeteiligung des Teams beschränkt sich pro Schadensfall auf die Höhe der Kaution, sofern der Schaden nicht mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Treten innerhalb einer Regatta bei einem Team mehrere Schadensfälle auf, so kann dieser pro Schadensfall mit jeweils der Höhe der Kaution an der Behebung beteiligt werden. Sind die Kosten zur Behebung eines Schadens niedriger als die Höhe der Kaution, so erhält das Team den verbleibenden Betrag aus seiner Kaution zurück.