StSLL 2018 – Ausschreibung

Ausschreibung Steirische Segellandesliga 2018 StSLL

StSLL-Ausschreibung_2018

Allgemeines

Die Steirische Segellandesliga, im weiteren kurz StSLL ist eine Regattaserie für Teams der Mitgliedsvereine des Steirischen Segelverbandes, im weiteren kurz StSV.

Der Veranstalter und Ausrichter ist der StSV.

Die Durchführung erfolgt durch den StSV mit seinen Mitgliedsvereinen.

Das Ziel der StSLL liegt in der Schaffung einer Vereinsmeisterschaft auf Landesebene, die teilnehmende Teams auf die Österreichische Segelbundesliga vorbereitet, den Vereinsmeisterschaftsgedanken im sportlichen Sinne stärkt und auch die gesellschaftliche Brücke zwischen den sportlich ambitionierten Regattaseglern aller steirischen Segelvereine schlägt.

Zur Stärkung des steirischen Segelsportes werden auch steirische Segel- und Sportvereine mit Segelsektion zur Teilnahme eingeladen, mit dem Ziel sie von der StSLL im Speziellen und der Mitgliedschaft beim StSV zu begeistern. 

Regatten der StSLL 2018

Für 2018 sind zwei Regatten im Rahmen der StSLL geplant:

StSLL18-1 | 27.-29.04.2018 | Waldschachersee

StSLL18-2 | 28.-30.09.2018 | Grundlsee

Teilnahmeberichtigung, Teamnennung

Teilnahmeberechtigt sind Teams der Mitgliedsvereine des StSV.

Segelvereine und Sportvereine mit einer Segelsektion, die ihren Hauptsitz in der Steiermark haben und nicht Mitglied im StSV sind, dürfen einmalig ein Team für eine StSLL nennen. Der StSV möchte damit gezielt einen Anreiz schaffen, alle steirischen Segler anzusprechen und diese Vereine als neue Mitglieder für den StSV zu gewinnen.

Die Teammitglieder eines Vereines können aus seinen zum Zeitpunkt des Stichtages bestehenden Mitgliedern gestellt werden; als Stichtag gilt der 01.01.2018. Ein Teammitglied kann je Saison nur für einen Verein starten.

Bei jeder Regatta der StSLL dürfen maximal 15 Teams antreten. Die Reihenfolge der zu vergebenden  Teamplätze ist:

  1. Maximal 12 Teams von Mitgliedsvereinen des StSV entsprechend der genannten Mitglieder: Die Anzahl der maximal nennbaren Teams je Mitgliedsverin ist direkt proportional zur Anzahl der vom Verein beim StSV genannten Mitglieder (ganzzahliger Anteil, aber mindestens ein Team). Nennfrist ist drei Wochen vor der jeweiligen Regatta.
  2. Maximal 3 Teams von Vereinen, die nicht Mitglied im StSV sind: jeweils ein Team in der Reihenfolge der Anmeldung. Nennfrist ist drei Wochen vor der jeweiligen Regatta.
  3. Werden weniger als zwölf Teams in (1) und (2) verteilt, erhalten die Mitgliedsvereine entsprechend ihrer Restmitglieder weitere Teamplätze bis 12 Teamplätze zugeteilt sind.

Die Teilnahme eines aus mehreren Mitgliedsvereinen gemischtes Team ist nicht möglich;

Für jedes Team dürfen maximal sechs Teammitglieder gemeldet werden. Ein Teammitglied darf für maximal zwei Teams genannt werden. Das mischen von Teammitgliedern unterschiedlicher Teams in einer Regatta ist nicht gestattet; Stichtag für die Nennung der Teammitglieder ist drei Tage vor der betreffenden Regatta.

Die Teilnahme an der Steirischen Segellandesliga 2018 ist mit dem Zahlungseingang des Nenngeldes von € 450,- je Team und Regatta auf dem Konto des Steirischen Segelverbandes gültig; Stichtag ist Zahlungseingang am Stichtag der Nennung der Teams.

Im Nenngeld enthalten ist die Teilnahme an der betreffenden Regatta der StSLL, das Startgeld, die Bootscharter für die Regatta sowie ein Segleressen während der Regattatage.

Nennung

Die Teamnennung ist ausschließlich durch den Präsidenten des nennenden Vereins an das Präsidium des StSV möglich (z.B.: per Post oder per mail an stsll@stsv.at).

Regeln

Die einzelnen Regatten unterliegen den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln der ISAF festgelegt sind. Änderungen zu einzelnen Regeln der Wettfahrtregeln Segeln können in den Segelanweisungen festgelegt werden.

Werbung

Werbung der Teams ist beschränkt auf Bekleidung der für den Verein startenden Crew und des Teams.

Boote, Segel und Ausrüstung

Die Regattaboote Sunbeam 22.1 der Firma Schöchl und Segel werden den Teams zur Verfügung gestellt.

Während der Regatta bzw. den Wettfahrten dürfen keine Änderungen an den Booten vorgenommen werden. Es dürfen keine zusätzlichen Beschläge oder Ausrüstungsgegenstände angebracht werden. Details dazu regeln die Segelanweisungen. 

Segelanweisungen

Die Segelanweisungen werden bis spätestens Mittwoch vor der Regatta erstellt und auf der Homepage des StSV (www.stsv.at) veröffentlicht.

Regattaformat

Alle Regatten der Steirischen Segellandesliga werden als Umpired Fleet Race entsprechend Addendum Q der Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020gesegelt.

Die Segellandesliga wird auf vier bis sechs baugleichen Booten durchgeführt. Die Einteilung der Flights erfolgt per Los am ersten Wettfahrttag vor Beginn der Wettfahrten im Rahmen der Begrüßung bzw. der Steuermannsbesprechung. Die Teams wechseln fliegend zwischen den Wettfahrten.

Das Ankündigungssignal zur ersten Wettfahrt des ersten Wettfahrttages ist für 09:00 Uhr vorgesehen. Es erfolgt kein Ankündigungssignal am letzten Wettfahrttag nach 15:00 Uhr.

Zeitplan

Das Regattabüro öffnet um 08:00 Uhr des ersten Wettfahrttages und um 0830 jedes weiteren Regattatages.

Wertung

Eine Regatta ist gültig im Sinne der Segellandesliga, sofern jedes Team mindestens drei gültige Wettfahrten bestritten hat (drei vollständige Flights).

Die Wertung eines Teams in einer Regatta ist die Summe seiner Einzelwertungen nach dem Low-Point System der Wettfahrtregeln ohne Streicher.

Die Gesamtwertung erfolgt durch Summe der Punkte aus dem Low-Point-System aller Regatten. Bei Punktegleichheit entscheidet die Summe aller Einzelwertungen aus den Landesligaregatten. Liegt dann auch noch Gleichheit vor, entscheidet die bessere Platzierung in der letzten Landesligaregatta.

An einer oder mehreren Regatten nicht teilnehmende Teams werden für diese Regatten mit DNC gewertet.

Preise

Es wird der Titel „Meister der Steirischen Segellandesliga“ vergeben.

Haftung, Bilder und Daten

Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte haben das Recht, an Bord der Regattaboote Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme zu montieren und zu betreiben.

Die Teams oder einzelne Teammitglieder können aufgefordert werden, an Pressekonferenzen teilzunehmen und Interviews zu geben.

Haftung:

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden – welcher Art und Ursache auch immer – zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind. Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen. 

Aufnahmen in Bild und Ton:

Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer – auch künftigen – Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.

Minderjährige:

Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich – spezifisch dafür – bevollmächtigte Personen abzugeben. 

Sonstiges:

Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegeldes oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben. Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden. Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht. 

Kaution

Jedes Team hinterlegt vor der Regatta eine Kaution in Höhe EUR 500,- (in Worten: Fünfhundert Euro) auf dem Konto des Steirischen Segelverbandes – die Überweisungsbestätigung gilt als Nachweis.

Der Veranstalter entscheidet im Fall eines Schadens, ob zur Behebung die Kaution herangezogen wird. Die Selbstbeteiligung des Teams beschränkt sich pro Schadensfall auf die Höhe der Kaution, sofern der Schaden nicht mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Treten innerhalb einer Regatta bei einem Team mehrere Schadensfälle auf, so kann dieser pro Schadensfall mit jeweils der Höhe der Kaution an der Behebung beteiligt werden. Sind die Kosten zur Behebung eines Schadens niedriger als die Höhe der Kaution, so erhält das Team den verbleibenden Betrag aus seiner Kaution zurück.