Übungsleiterausbildung 2020

Der Steirische Landessegelverband (StSV) veranstaltet zur Förderung der Nachwuchsarbeit in den Mitgliedsvereinen eine Übungsleiterausbildung nach den geltenden Richtlinien und dem Rahmenlehrprogramm der Landessportorganisation Steiermark (LSO).

Ausschreibung als pdf

Teilnehmer:                 min. 6 Personen, max. 10 Personen

Mindestalter:               16 Jahre (bei Abschluss der Ausbildung)

Organisationsleiter:    Wolfgang Götzinger und Helmuth Senn, im Auftrag des StSV

Termin Praxis:             Fr. 26. bis So 28. Juni 2020

Ort:                               NCA Clubgelände, Seestraße 1, 8141 Unterpremstätten

Beginn:                         Freitag, 26. Juni 2020 um 14:00 Uhr

Ende:                            Sonntag 28. Juni 2020 um 18:00 Uhr

Lehrinhalte Praxis:     Der Kurs besteht aus 26 Einheiten zu den Themen:
– Wettfahrtregeln
– Praktische Übungen
– Praktisch-methodische Übungen
sowie eine Vorbereitung via e-leraning

Lehrinhalte Theorie:   Der Theorieblock wird direkt von der LSO abgehalten.
Es bedarf einer eigenen Anmeldung bei der LSO für diesen Teil der Übungsleiterausbildung. Achtung, limitierte Teilnehmerzahl!
Anmeldung unter:

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837233/DE/

Referent Praxis:          Helmut Czasny-Bonomo

Kursgebühr:                Die Lehrgangskosten trägt zum größten Teil der StSV. Die Kursgebühr für die Teilnehmer beträgt € 100.-. Nach erfolgreichem Abschluss der ÜL-Ausbildung erhalten jene Teilnehmer, die Mitglied eines Mitgliedsvereines des StSV sind, den Betrag von EUR 40,- zurück. Ist die maximale Anzahl an Teilnehmern nicht erreicht, können Interessierte aus nicht Mitgliedsvereinen eine Teilnahme mit dem StSV vereinbaren.
Im Beitrag ist am Samstag und Sonntag je ein Mittagessen enthalten.

Anmeldung:                 Online oder per E-Mail an: jugend@stsv.at
Unter Angabe von: Name, Geburtsdatum, Adresse und Verein.
Die Anmeldung ist nach Eingang des Kursbeitrages von EUR 100,- auf dem Konto des Steirischen Segelverbandes bei der Bank Austria IBAN AT04 1200 0762 2361 5400 gültig.
Mit Anmeldung und Zahlung ist die Teilnahme verpflichtend, die Teilnahmegebühr kann nicht rückerstattet werden.

Anwesenheitspflicht:  Die verpflichtende Mindestanwesenheit beträgt 75% der 26 vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten.

Anmeldeschluss:         22. Juni 2020.


Bis zum Meldeschluss werden Teilnehmer aus Mitgliedsvereinen des StSV bevorzugt angenommen.

Sonstiges:                     Gesegelt wird auf Booten der Klasse Laser R für Damen und Laser Standard für Herren, welche von den Teilnehmern selbst mitzubringen sind. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Boote vom Nautic Club Austria zu mieten, Kontakt über jugend@ststv.at

Covid-19:                     Die aktuellen Verhaltensregeln des ÖSVs sind für gesamte Dauer der Praxisausbildung bindet und von allen Teilnehmern einzuhalten: https://www.segelverband.at/de/covid-19-infos-regeln

Rechtliches:                 Der veranstaltende Verband sowie dessen Funktionäre übernehmen keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, weder an Mannschaft noch an Booten oder Ausrüstungsgegenständen.

Übungsleiterausbildung – Allgemeine Informationen der LSO

Der Übungsleiter/innenkurs gliedert sich in zwei Teile, einen Theorie- und einen Praxis-Teil. Beide Teile zusammen müssen einen Minimumumfang von 44 Unterrichtseinheiten (exkl. Prüfung) umfassen um für eine weiterführende Instruktorenausbildung bei der Bundessportakademie anerkannt zu werden.

Der theoretische Teil wird vom Land Steiermark im Seminarraum des Landessportzentrums durchgeführt. Direkt im Anschluss an den Kurs wird die theoretische Prüfung durch den Vortragenden abgenommen.

Der Praxis-Teil wird zur Gänze von den Fachverbänden durchgeführt. Die Überprüfung des praktischen Wissens erfolgt direkt bei der Ausbildung vor Ort durch den Vertreter/die Vertreterin bzw. den Vortragenden/die Vortragende des jeweiligen Fachverbandes.

Damit die Übungsleiter/innenurkunde bzw. das Übungsleiter/innenzertifikat vom zuständigen Fachverband ausgestellt werden kann, ist noch die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses (einmal 16-stündig z.B. durch den Führerschein und danach Auffrischung) nachzuweisen. Außerdem muss man das 16. Lebensjahr vollendet haben.